1.1 Alle Verträge, Absprachen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der Firma ITM systems GmbH & Co. KG (folgend "ITM systems GmbH & Co. KG") mit Dritten bzw. an Dritte (folgend "Kunde") erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich von ITM systems GmbH & Co. KG widersprochen wird. Abweichende oder ergänzende Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung mit ITM systems GmbH & Co. KG. Auch der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen.
2.1 In Prospekten, Anzeigen, Preislisten, sonstigen Werbematerialien oder Websites enthaltene Angaben von ITM systems GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich und können zeitlich begrenzt werden. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
2.2 Ein Vertrag bedarf zur Rechtswirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch ITM systems GmbH & Co. KG.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.1 Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie von ITM systems GmbH & Co. KG im Einzelfall schriftlich als Fixtermine bestätigt worden sind. Die Einhaltung eines jeden Liefertermins oder einer Frist durch ITM systems GmbH & Co. KG setzt voraus, dass ITM systems GmbH & Co. KG sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zugegangen sind. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse, die von ITM systems GmbH & Co. KG nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
3.2 Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen bzw. das bestellte Produkt/Leistung abgenommen ist. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Produktes oder der Leistung auf die den Transport durchzuführende Person oder Einrichtung über. Dies gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel von ITM systems GmbH & Co. KG, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
3.3 Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten ITM systems GmbH & Co. KG vorliegt.
3.4 ITM systems GmbH & Co. KG ist jederzeit zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist ITM systems GmbH & Co. KG berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendenden Waren auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Weder eine solche Versicherung, noch eine etwa vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch ITM systems GmbH & Co. KG haben einen Einfluss auf den Gefahrenübergang gemäß Ziffer 3.2.
3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - entbinden ITM systems GmbH & Co. KG für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitigen Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, ist ITM systems GmbH & Co. KG berechtigt vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.
4.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ITM systems GmbH & Co. KG Dienst- und Beratungsleistungen als Dienstvertrag im Sinne der && 611 ff. BGB durchführt, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
4.2 Die Abrechnung von Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit ist hierbei 15 Minuten. Sollte der tatsächlich erbrachte zeitliche Aufwand unter den jeweils vollen 15 Minuten liegen, wird die Zeitabrechnung nach oben hin aufgerundet. Hierzu wird in der Regel ein Tagessatz oder ein Stundensatz vereinbart, zu dem der Kunde Dienst und Beratungsleistungen in freiem Ermessen und Umfang bestellen kann. Die vereinbarten Preise sind im längsten Falle für ein Jahr nach Vertragsabschluss verbindlich.
4.3. Sofern für Dienst- und Beratungsleistungen Festpreise vereinbart wurden, gelten diese unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung von ITM systems GmbH & Co. KG zu Grunde gelegte Systemumgebung eine Durchführung zum Festpreis zulässt.Falls eine Dienst- und/oder Beratungsleistung aufgrund der oben genannten Gründe oder durch mangelhafte Mitwirkung durch den Kunden nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden können, informiert ITM systems GmbH & Co. KG den Kunden hierüber unverzüglich. In diesem Falle werden die Parteien eine neue Vergütung vereinbaren. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten erbracht.
4.4 ITM systems GmbH & Co. KG ist dazu berechtigt, Support und Wartungsleistungen im eigenen Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Falls in diesem Falle ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister abgeschlossen wird, ergeben sich alle rechtlichen Ansprüche des Kunden hinsichtlich Dienst- und Beratungsleistungen allein aus diesem Vertragsverhältnis und sind direkt gegenüber dem Drittdienstleister geltend zu machen.
5.1 Um die vertragsgemäße Erfüllung durch ITM systems GmbH & Co. KG zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung zu ermöglichen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass ITM systems GmbH & Co. KG rechtzeitig, d. h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die vollständig abgefragten Informationen über die IT-Infrastruktur übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen. sowie ggf. die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software (einschließlich Dokumentation) für welche die vertragliche Leistung erbracht werden soll.
5.2 Gegebenenfalls hat der Kunde bei bestimmten Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf seine Server und Systemumgebung zu gewähren. Der Kunde stellt sicher, dass während der Leistungserbringung durch ITM systems GmbH & Co. KG kompetente Mitarbeiter, die mit der EDV-Anlage und der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut sind, als Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen.
5.3 Soweit dem Kunden vor oder während der Erbringung der vertraglichen Leistungen Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich seiner eigenen EDV-Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder EDV-Konflikte hinzuweisen.
5.4 Bei bestimmten Dienstleistungen werden auf Wunsch des Kunden Angriffe auf die Systemumgebung simuliert (z.B. Hackerangriffe). In diesen Fällen wird ITM systems GmbH & Co. KG vom Kunden ausdrücklich dazu berechtigt, auf die IT Infrastruktur des Kunden zuzugreifen, soweit dies für die Erbringung des jeweiligen Dienstes erforderlich ist. Für diese Fälle weist ITM systems GmbH & Co. KG ausdrücklich auf das Risiko hin, dass Daten innerhalb der IT-Infrastruktur geschädigt oder gelöscht werden können. Der Kunde stellt aus diesen Gründen sicher, dass eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt wird und vor Durchführung der Leistung von ITM systems GmbH & Co. KG ein Backup systemrelevanter Daten erfolgt.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich dazu, den bei ihm eingesetzten Mitarbeiter nicht abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe die in das Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird vereinbart.
6.1 Ist Vertragsgegenstand die Überlassung von Software, so gewährt ITM systems GmbH & Co. KG dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die erworbene ITM systems GmbH & Co. KG- oder Fremdsoftware zum internen Gebrauch zu nutzen. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf eine ordnungsgemäße Nutzung für den bestimmungsgemäßen Zweck. Gleiches gilt für die dazugehörende Dokumentation einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen. Im Falle einer befristeten Überlassung enden diese Rechte nach Ablauf der Frist. Alle sonstigen Rechte an der Software und an der Dokumentation einschließlich nachträglicher Ergänzungen bleiben bei ITM systems GmbH & Co. KG bzw. dem jeweiligen Softwarehersteller.
6.2 ITM systems GmbH & Co. KG kann seine Softwareprodukte jederzeit aktualisieren oder überarbeiten. Nimmt der Kunde entsprechende Aktualisierungen nicht in Anspruch, so kann er sich nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser Mangel durch eine angebotene Programmaktualisierung hätte beseitigt werden können.
6.3 Setzt der Kunde nach ausdrücklichem Hinweis von ITM systems GmbH & Co. KG auf mögliche Risiken Testversionen von Software (Betaversionen, Pilotversionen o.Ä.) ein, so geschieht dies auf sein eigenes Risiko. Bei solchen Versionen können Fehlfunktionen und Datenverluste auftreten, was der Kunde akzeptiert. ITM systems GmbH & Co. KG übernimmt für derartige Produkte weder Gewährleistung noch sonstige Haftung gleich welcher Art.
6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gelieferte Software und Dokumentation sowie etwaige Ergänzungen ohne die vorherige Zustimmung von ITM systems GmbH & Co. KG Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellcode ist nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit ITM systems GmbH & Co. KG.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, den im Original enthaltenen besonderen Hinweis auf Urheberrechtsschutz und andere Rechtsvorbehalte auf anzufertigenden Kopien ebenfalls anzubringen.
7.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen des Kunden sind diese Preise nicht verbindlich. Preisangaben sind in der Regel Nettopreise frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Umsatzsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden Reise- und Übernachtungskosten.
7.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen an ITM systems GmbH & Co. KG ab Rechnungsdatum innerhalb von 7 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung und Fristsetzung bedarf. Rechnungen für Reparaturen sind sofort zur Zahlung fällig.
7.3 Alle Forderungen von ITM systems GmbH & Co. KG einschließlich derjenigen für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn ein Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig über längere Zeit einzelne Geschäftsbedingungen von ITM systems GmbH & Co. KG bei der Geschäftsabwicklung nicht einhält oder ITM systems GmbH & Co. KG nach Beginn der Geschäftsbeziehung eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Darüber hinaus ist in diesen Fällen ITM systems GmbH & Co. KG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen besondere Sicherheitsleistung zu erbringen. Sind Vorauszahlungen oder besondere Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Kunden nicht erbracht, kann ITM systems GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.
7.4 Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
8.1 Ein generelles Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet ITM systems GmbH & Co. KG dennoch auf Wunsch des Kunden einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, ist ein angemessener Betrag als Aufwandsentschädigung vom Kunden zu tragen, der von ITM systems GmbH & Co. KG gesondert in Rechnung gestellt wird.
8.2 Tritt der Kunde vor der Installation von Systemen wirksam zurück, so ist für bis dahin anfallende Arbeiten eine Rücktrittspauschale zuzüglich ein Entgelt für konkret angefallene Dienstleistungen an ITM systems GmbH & Co. KG (wie Programmierung, Konfiguration etc.) zu zahlen. Die Rücktrittspauschale beläuft sich bei Softwareprodukten auf 20% des vertraglich vereinbarten Preises, mindestens jedoch auf 250,00 EUR, bei Hardwareprodukten auf 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Nach der Lieferung kann der Kunde weder ganz noch teilweise von einem Auftrag zurücktreten.
9.1 ITM systems GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor. Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen von ITM systems GmbH & Co. KG, die im Vorfeld eines Vertragsschlusses einem Kunden überlassen werden, dürfen weder anderweitig benutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
9.2 Jede Verarbeitung der von ITM systems GmbH & Co. KG gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für ITM systems GmbH & Co. KG, ohne dass ITM systems GmbH & Co. KG daraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindungen von im Eigentum von ITM systems GmbH & Co. KG stehenden Produkten mit anderen Waren steht ITM systems GmbH & Co. KG das Allein- oder Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte von ITM systems GmbH & Co. KG. Der Kunde wird die im Allein- oder Miteigentum von ,ITM systems GmbH & Co. KG stehenden Vorbehaltsprodukte für ITM systems GmbH & Co. KG mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen.
9.3 Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Andere, die Rechte von ITM systems GmbH & Co. KG gefährdende Verfügungen (insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen) sind unzulässig.
9.4 Die dem Kunden im Zusammenhang mit Vorbehaltsprodukten zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an ITM systems GmbH & Co. KG ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, gegebenenfalls auch nach einer Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche aus dem Kaufpreis daraus ab, soweit sie dem Wert des Eigentumsanteiles von ITM systems GmbH & Co. KG an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet die abgetretenen Forderungen einzuziehen. ITM systems GmbH & Co. KG kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen.
9.5 Der Kunde wird ITM systems GmbH & Co. KG jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an ITM systems GmbH & Co. KG abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte wird der Kunde auf das Eigentum von ITM systems GmbH & Co. KG hinweisen und ITM systems GmbH & Co. KG unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.
9.6 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist ITM systems GmbH & Co. KG jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Die Ausübung dieses Rechtes durch ITM systems GmbH & Co. KG gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung, wenn ITM systems GmbH & Co. KG dieses ausdrücklich mitteilt.
9.7 ITM systems GmbH & Co. KG wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Im Falle von Werkverträgen erfolgt die Abnahme durch den Kunden durch die Nutzungsaufnahme, nachdem er das Produkt zuvor innerhalb angemessener Frist testen konnte. Nach Ablauf der Frist gilt das Produkt als abgenommen und der Kunde hat den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Als angemessene Frist werden in der Regel vierzehn Tage angesehen.
11.1 ITM systems GmbH & Co. KG gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Im Falle von Software gewährleistet ITM systems GmbH & Co. KG, dass diese mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich.
11.2 Offensichtliche Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Übernahme der Ware, detailliert schriftlich rügen. Der Schaden bzw. die Fehlmenge muss hierbei hinreichend deutlich gekennzeichnet werden (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB). Danach ist ITM systems GmbH & Co. KG von der Gewährleistung frei. Bei der Meldung und Abwicklung von Mängel ist der jeweilige RMA-Ablauf einzuhalten.
11.3 Im Falle der Gewährleistung ist ITM systems GmbH & Co. KG zunächst nach ihrer Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird ITM systems GmbH & Co. KG berichtigen und zwar nach ihrer Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkungen des Fehlers. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen oder Wandlung vornehmen. Die im Zusammenhang mit der Gewährleistung von ITM systems GmbH & Co. KG bei dem Kunden ausgebauten und ersetzten Teile gehen wieder in das Eigentum der ITM systems GmbH & Co. KG über, sofern es sich nicht um ein Vorbehaltsprodukte im Sinne von Ziffer 9.2 handelt.
11.4 Der Kunde gewährt ITM systems GmbH & Co. KG die zur Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese Mitwirkung, istITM systems GmbH & Co. KG von der Gewährleistungsverpflichtung befreit.
11.5 Im Falle der Überlassung von Software ist das Kündigungsrecht des Kunden nach § 542 BGB wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist.
11.6 Alle Gewährleistungsverpflichtungen von ITM systems GmbH & Co. KG für gelieferte Produkte erlöschen, wenn ohne Genehmigung von ITM systems GmbH & Co. KG daran Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden. Auch für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung der Produkte nach Gefahrenübergang zurückzuführen sind, übernimmt ITM systems GmbH & Co. KG keine Gewährleistung.
11.7 Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungszeit. Für die Gewährleistungsfristen ist die jeweils konkret gelieferte Leistung maßgeblich, auch wenn es sich dabei um eine Teillieferung handelt. Das Recht auf kostenlose Gewährleistung besteht nur am Anlieferungs- bzw. Aufstellungsort durch ITM systems GmbH & Co. KG. Der Kunde hat sämtliche Mehrkosten der Gewährleistung zu tragen, die sich aus der Verbringungen der Waren an einen anderen Ort ergeben. Dies gilt insbesondere auch bei Verbringung ins Ausland. Bei Schäden, die nach Verbringung der Ware an einen anderen, als dem ursprünglichen Aufstellungsort entstehen, haftet ITM systems GmbH & Co. KG nur, wenn der Kunde nachweist, dass ein Transportschaden nicht vorliegt.
12.1 Gegen ITM systems GmbH & Co. KG gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wegen entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ITM systems GmbH & Co. KG oder ein Erfüllungs- oder Handlungsgehilfe von ITM systems GmbH & Co. KG den Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt hat, wenn der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückgeht oder wenn der Schaden auf die Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht zurückgeht. Im Falle der fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den in der Regel voraussehbaren Schaden begrenzt.
12.2 Die Haftung von ITM systems GmbH & Co. KG für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Zweifache des Rechnungsbetrages, bei Dauerschuldverhältnissen des Jahresentgelts, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsgegenstandes typischerweise gerechnet werden muss.
12.3 ITM systems GmbH & Co. KG haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass ITM systems GmbH & Co. KG deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Ziffer 12.2 gilt entsprechend.
12.4 Der Kunde ist verpflichtet, ITM systems GmbH & Co. KG den Eintritt eines Schadensereignisses unverzüglich mitzuteilen.
13.1 Sollte ein von ITM systems GmbH & Co. KG hergestelltes Produkt Rechte Dritter verletzen, so stellt ITM systems GmbH & Co. KG den Kunden von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers im nachfolgenden Umfang frei. ITM systems GmbH & Co. KG übernimmt dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde ITM systems GmbH & Co. KG unverzüglich, spätestens jedoch zu Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung, schriftlich hierüber benachrichtigt und zudem ITM systems GmbH & Co. KG schriftlich zur Durchführung aller Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ermächtigt bzw. das prozessuale Vorgehen mit ITM systems GmbH & Co. KG abstimmt.
13.2 Sind gegen den Kunden Ansprüche gemäß Absatz 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann ITM systems GmbH & Co. KG auf seine Kosten das betroffene Produkt in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Wahlweise kann ITM systems GmbH & Co. KG zudem das Produkt zurücknehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich eines dem Alter des Produktes angemessenen Minderungsbetrages erstatten oder das Nutzungsrecht erwerben.
13.3 ITM systems GmbH & Co. KG ist von allen Verpflichtungen nach Ziffern 13.1 und 13.2 freigestellt, falls die Ansprüche Dritter auf vom Kunden bereitgestellten Kundenprogrammen oder Daten basieren oder darauf beruhen, dass das Produkt nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter andere als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird.
13.4 Aufträge nach vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben des Kunden werden von ITM systems GmbH & Co. KG ohne Prüfung einer eventuellen Verletzung von Schutzrechten Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Sofern durch eine solche Auftragsdurchführung Eingriffe in fremde Rechte erfolgen sollten, die auf Anweisungen/Vorgaben des Kunden zurückgehen, haftet dafür ausschließlich der Kunde. Er hat insoweit ITM systems GmbH & Co. KG von allen Schäden/Forderungen Dritter freizustellen, insbesondere soweit sie in diesem Zusammenhang von Dritten gegen ITM systems GmbH & Co. KG geltend gemacht werden.
13.5 Weitergehende Verpflichtungen von ITM systems GmbH & Co. KG bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten Dritter bestehen nicht.
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer oder Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.
15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus einem Vertrag mit ITM systems GmbH & Co. KG abzutreten, zu verpfänden oder sonst wie mit Rechten Dritter zu belasten, es sei denn, ITM systems GmbH & Co. KG gibt einer solchen Maßnahme ihre vorherige schriftliche Zustimmung.
15.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen wirksam.
15.3 Für Kaufleute ist das für den Sitz der ITM systems GmbH & Co. KG zuständige Gericht (Amtsgericht Herborn) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
15.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.
Stand: Februar 2008
1.1 Alle Verträge, Absprachen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der Firma ITM Design GmbH (folgend "ITM Design GmbH") mit Dritten bzw. an Dritte (folgend "Kunde") erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich von ITM Design GmbH widersprochen wird. Abweichende oder ergänzende Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung mit ITM Design GmbH. Auch der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen.
2.1 In Prospekten, Anzeigen, Preislisten, sonstigen Werbematerialien oder Websites enthaltene Angaben von ITM Design GmbH sind freibleibend und unverbindlich und können zeitlich begrenzt werden. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
2.2 Ein Vertrag bedarf zur Rechtswirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch ITM Design GmbH.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.1 Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie von ITM Design GmbH im Einzelfall schriftlich als Fixtermine bestätigt worden sind. Die Einhaltung eines jeden Liefertermins oder einer Frist durch ITM Design GmbH setzt voraus, dass ITM Design GmbH sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zugegangen sind. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse, die von ITM Design GmbH nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
3.2 Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen bzw. das bestellte Produkt/Leistung abgenommen ist. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Produktes oder der Leistung auf die den Transport durchzuführende Person oder Einrichtung über. Dies gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel von ITM Design GmbH, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
3.3 Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten ITM Design GmbH vorliegt.
3.4 ITM Design GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist ITM Design GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendenden Waren auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Weder eine solche Versicherung, noch eine etwa vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch ITM Design GmbH haben einen Einfluss auf den Gefahrenübergang gemäß Ziffer 3.2.
3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - entbinden ITM Design GmbH für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitigen Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, ist ITM Design GmbH berechtigt vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.
4.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ITM Design GmbH Dienst- und Beratungsleistungen als Dienstvertrag im Sinne der && 611 ff. BGB durchführt, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
4.2 Die Abrechnung von Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit ist hierbei 15 Minuten. Sollte der tatsächlich erbrachte zeitliche Aufwand unter den jeweils vollen 15 Minuten liegen, wird die Zeitabrechnung nach oben hin aufgerundet. Hierzu wird in der Regel ein Tagessatz oder ein Stundensatz vereinbart, zu dem der Kunde Dienst und Beratungsleistungen in freiem Ermessen und Umfang bestellen kann. Die vereinbarten Preise sind im längsten Falle für ein Jahr nach Vertragsabschluss verbindlich.
4.3. Sofern für Dienst- und Beratungsleistungen Festpreise vereinbart wurden, gelten diese unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung von ITM Design GmbH zu Grunde gelegte Systemumgebung eine Durchführung zum Festpreis zulässt.Falls eine Dienst- und/oder Beratungsleistung aufgrund der oben genannten Gründe oder durch mangelhafte Mitwirkung durch den Kunden nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden können, informiert ITM Design GmbH den Kunden hierüber unverzüglich. In diesem Falle werden die Parteien eine neue Vergütung vereinbaren. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten erbracht.
4.4 ITM Design GmbH ist dazu berechtigt, Support und Wartungsleistungen im eigenen Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Falls in diesem Falle ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister abgeschlossen wird, ergeben sich alle rechtlichen Ansprüche des Kunden hinsichtlich Dienst- und Beratungsleistungen allein aus diesem Vertragsverhältnis und sind direkt gegenüber dem Drittdienstleister geltend zu machen.
5.1 Um die vertragsgemäße Erfüllung durch ITM Design GmbH zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung zu ermöglichen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass ITM Design GmbH rechtzeitig, d. h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die vollständig abgefragten Informationen über die IT-Infrastruktur übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen. sowie ggf. die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software (einschließlich Dokumentation) für welche die vertragliche Leistung erbracht werden soll.
5.2 Gegebenenfalls hat der Kunde bei bestimmten Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf seine Server und Systemumgebung zu gewähren. Der Kunde stellt sicher, dass während der Leistungserbringung durch ITM Design GmbH kompetente Mitarbeiter, die mit der EDV-Anlage und der IT-Infrastruktur des Kunden vertraut sind, als Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen.
5.3 Soweit dem Kunden vor oder während der Erbringung der vertraglichen Leistungen Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich seiner eigenen EDV-Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder EDV-Konflikte hinzuweisen.
5.4 Bei bestimmten Dienstleistungen werden auf Wunsch des Kunden Angriffe auf die Systemumgebung simuliert (z.B. Hackerangriffe). In diesen Fällen wird ITM Design GmbH vom Kunden ausdrücklich dazu berechtigt, auf die IT Infrastruktur des Kunden zuzugreifen, soweit dies für die Erbringung des jeweiligen Dienstes erforderlich ist. Für diese Fälle weist ITM Design GmbH ausdrücklich auf das Risiko hin, dass Daten innerhalb der IT-Infrastruktur geschädigt oder gelöscht werden können. Der Kunde stellt aus diesen Gründen sicher, dass eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt wird und vor Durchführung der Leistung von ITM Design GmbH ein Backup systemrelevanter Daten erfolgt.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich dazu, den bei ihm eingesetzten Mitarbeiter nicht abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe die in das Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird vereinbart.
6.1 Ist Vertragsgegenstand die Überlassung von Software, so gewährt ITM Design GmbH dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die erworbene ITM Design GmbH- oder Fremdsoftware zum internen Gebrauch zu nutzen. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf eine ordnungsgemäße Nutzung für den bestimmungsgemäßen Zweck. Gleiches gilt für die dazugehörende Dokumentation einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen. Im Falle einer befristeten Überlassung enden diese Rechte nach Ablauf der Frist. Alle sonstigen Rechte an der Software und an der Dokumentation einschließlich nachträglicher Ergänzungen bleiben bei ITM Design GmbH bzw. dem jeweiligen Softwarehersteller.
6.2 ITM Design GmbH kann seine Softwareprodukte jederzeit aktualisieren oder überarbeiten. Nimmt der Kunde entsprechende Aktualisierungen nicht in Anspruch, so kann er sich nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser Mangel durch eine angebotene Programmaktualisierung hätte beseitigt werden können.
6.3 Setzt der Kunde nach ausdrücklichem Hinweis von ITM Design GmbH auf mögliche Risiken Testversionen von Software (Betaversionen, Pilotversionen o.Ä.) ein, so geschieht dies auf sein eigenes Risiko. Bei solchen Versionen können Fehlfunktionen und Datenverluste auftreten, was der Kunde akzeptiert. ITM Design GmbH übernimmt für derartige Produkte weder Gewährleistung noch sonstige Haftung gleich welcher Art.
6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gelieferte Software und Dokumentation sowie etwaige Ergänzungen ohne die vorherige Zustimmung von ITM Design GmbH Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellcode ist nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit ITM Design GmbH.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, den im Original enthaltenen besonderen Hinweis auf Urheberrechtsschutz und andere Rechtsvorbehalte auf anzufertigenden Kopien ebenfalls anzubringen.
7.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen des Kunden sind diese Preise nicht verbindlich. Preisangaben sind in der Regel Nettopreise frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Umsatzsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden Reise- und Übernachtungskosten.
7.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen an ITM Design GmbH ab Rechnungsdatum innerhalb von 7 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung und Fristsetzung bedarf. Rechnungen für Reparaturen sind sofort zur Zahlung fällig.
7.3 Alle Forderungen von ITM Design GmbH einschließlich derjenigen für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn ein Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig über längere Zeit einzelne Geschäftsbedingungen von ITM Design GmbH bei der Geschäftsabwicklung nicht einhält oder ITM Design GmbH nach Beginn der Geschäftsbeziehung eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Darüber hinaus ist in diesen Fällen ITM Design GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen besondere Sicherheitsleistung zu erbringen. Sind Vorauszahlungen oder besondere Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Kunden nicht erbracht, kann ITM Design GmbH vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.
7.4 Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
8.1 Ein generelles Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet ITM Design GmbH dennoch auf Wunsch des Kunden einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, ist ein angemessener Betrag als Aufwandsentschädigung vom Kunden zu tragen, der von ITM Design GmbH gesondert in Rechnung gestellt wird.
8.2 Tritt der Kunde vor der Installation von Systemen wirksam zurück, so ist für bis dahin anfallende Arbeiten eine Rücktrittspauschale zuzüglich ein Entgelt für konkret angefallene Dienstleistungen an ITM Design GmbH (wie Programmierung, Konfiguration etc.) zu zahlen. Die Rücktrittspauschale beläuft sich bei Softwareprodukten auf 20% des vertraglich vereinbarten Preises, mindestens jedoch auf 250,00 EUR, bei Hardwareprodukten auf 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Nach der Lieferung kann der Kunde weder ganz noch teilweise von einem Auftrag zurücktreten.
9.1 ITM Design GmbH behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor. Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen von ITM Design GmbH, die im Vorfeld eines Vertragsschlusses einem Kunden überlassen werden, dürfen weder anderweitig benutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
9.2 Jede Verarbeitung der von ITM Design GmbH gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für ITM Design GmbH, ohne dass ITM Design GmbH daraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindungen von im Eigentum von ITM Design GmbH stehenden Produkten mit anderen Waren steht ITM Design GmbH das Allein- oder Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte von ITM Design GmbH. Der Kunde wird die im Allein- oder Miteigentum von ,ITM Design GmbH stehenden Vorbehaltsprodukte für ITM Design GmbH mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen.
9.3 Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Andere, die Rechte von ITM Design GmbH gefährdende Verfügungen (insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen) sind unzulässig.
9.4 Die dem Kunden im Zusammenhang mit Vorbehaltsprodukten zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an ITM Design GmbH ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, gegebenenfalls auch nach einer Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche aus dem Kaufpreis daraus ab, soweit sie dem Wert des Eigentumsanteiles von ITM Design GmbH an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet die abgetretenen Forderungen einzuziehen. ITM Design GmbH kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen.
9.5 Der Kunde wird ITM Design GmbH jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an ITM Design GmbH abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte wird der Kunde auf das Eigentum von ITM Design GmbH hinweisen und ITM Design GmbH unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.
9.6 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist ITM Design GmbH jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Die Ausübung dieses Rechtes durch ITM Design GmbH gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung, wenn ITM Design GmbH dieses ausdrücklich mitteilt.
9.7 ITM Design GmbH wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Im Falle von Werkverträgen erfolgt die Abnahme durch den Kunden durch die Nutzungsaufnahme, nachdem er das Produkt zuvor innerhalb angemessener Frist testen konnte. Nach Ablauf der Frist gilt das Produkt als abgenommen und der Kunde hat den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Als angemessene Frist werden in der Regel vierzehn Tage angesehen.
11.1 ITM Design GmbH gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Im Falle von Software gewährleistet ITM Design GmbH, dass diese mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich.
11.2 Offensichtliche Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Übernahme der Ware, detailliert schriftlich rügen. Der Schaden bzw. die Fehlmenge muss hierbei hinreichend deutlich gekennzeichnet werden (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB). Danach ist ITM Design GmbH von der Gewährleistung frei. Bei der Meldung und Abwicklung von Mängel ist der jeweilige RMA-Ablauf einzuhalten.
11.3 Im Falle der Gewährleistung ist ITM Design GmbH zunächst nach ihrer Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird ITM Design GmbH berichtigen und zwar nach ihrer Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkungen des Fehlers. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen oder Wandlung vornehmen. Die im Zusammenhang mit der Gewährleistung von ITM Design GmbH bei dem Kunden ausgebauten und ersetzten Teile gehen wieder in das Eigentum der ITM Design GmbH über, sofern es sich nicht um ein Vorbehaltsprodukte im Sinne von Ziffer 9.2 handelt.
11.4 Der Kunde gewährt ITM Design GmbH die zur Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese Mitwirkung, istITM Design GmbH von der Gewährleistungsverpflichtung befreit.
11.5 Im Falle der Überlassung von Software ist das Kündigungsrecht des Kunden nach § 542 BGB wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist.
11.6 Alle Gewährleistungsverpflichtungen von ITM Design GmbH für gelieferte Produkte erlöschen, wenn ohne Genehmigung von ITM Design GmbH daran Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden. Auch für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung der Produkte nach Gefahrenübergang zurückzuführen sind, übernimmt ITM Design GmbH keine Gewährleistung.
11.7 Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungszeit. Für die Gewährleistungsfristen ist die jeweils konkret gelieferte Leistung maßgeblich, auch wenn es sich dabei um eine Teillieferung handelt. Das Recht auf kostenlose Gewährleistung besteht nur am Anlieferungs- bzw. Aufstellungsort durch ITM Design GmbH. Der Kunde hat sämtliche Mehrkosten der Gewährleistung zu tragen, die sich aus der Verbringungen der Waren an einen anderen Ort ergeben. Dies gilt insbesondere auch bei Verbringung ins Ausland. Bei Schäden, die nach Verbringung der Ware an einen anderen, als dem ursprünglichen Aufstellungsort entstehen, haftet ITM Design GmbH nur, wenn der Kunde nachweist, dass ein Transportschaden nicht vorliegt.
12.1 Gegen ITM Design GmbH gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wegen entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ITM Design GmbH oder ein Erfüllungs- oder Handlungsgehilfe von ITM Design GmbH den Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt hat, wenn der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückgeht oder wenn der Schaden auf die Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht zurückgeht. Im Falle der fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den in der Regel voraussehbaren Schaden begrenzt.
12.2 Die Haftung von ITM Design GmbH für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Zweifache des Rechnungsbetrages, bei Dauerschuldverhältnissen des Jahresentgelts, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsgegenstandes typischerweise gerechnet werden muss.
12.3 ITM Design GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass ITM Design GmbH deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Ziffer 12.2 gilt entsprechend.
12.4 Der Kunde ist verpflichtet, ITM Design GmbH den Eintritt eines Schadensereignisses unverzüglich mitzuteilen.
13.1 Sollte ein von ITM Design GmbH hergestelltes Produkt Rechte Dritter verletzen, so stellt ITM Design GmbH den Kunden von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers im nachfolgenden Umfang frei. ITM Design GmbH übernimmt dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde ITM Design GmbH unverzüglich, spätestens jedoch zu Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung, schriftlich hierüber benachrichtigt und zudem ITM Design GmbH schriftlich zur Durchführung aller Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ermächtigt bzw. das prozessuale Vorgehen mit ITM Design GmbH abstimmt.
13.2 Sind gegen den Kunden Ansprüche gemäß Absatz 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann ITM Design GmbH auf seine Kosten das betroffene Produkt in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Wahlweise kann ITM Design GmbH zudem das Produkt zurücknehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich eines dem Alter des Produktes angemessenen Minderungsbetrages erstatten oder das Nutzungsrecht erwerben.
13.3 ITM Design GmbH ist von allen Verpflichtungen nach Ziffern 13.1 und 13.2 freigestellt, falls die Ansprüche Dritter auf vom Kunden bereitgestellten Kundenprogrammen oder Daten basieren oder darauf beruhen, dass das Produkt nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter andere als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird.
13.4 Aufträge nach vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben des Kunden werden von ITM Design GmbH ohne Prüfung einer eventuellen Verletzung von Schutzrechten Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Sofern durch eine solche Auftragsdurchführung Eingriffe in fremde Rechte erfolgen sollten, die auf Anweisungen/Vorgaben des Kunden zurückgehen, haftet dafür ausschließlich der Kunde. Er hat insoweit ITM Design GmbH von allen Schäden/Forderungen Dritter freizustellen, insbesondere soweit sie in diesem Zusammenhang von Dritten gegen ITM Design GmbH geltend gemacht werden.
13.5 Weitergehende Verpflichtungen von ITM Design GmbH bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten Dritter bestehen nicht.
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer oder Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.
15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus einem Vertrag mit ITM Design GmbH abzutreten, zu verpfänden oder sonst wie mit Rechten Dritter zu belasten, es sei denn, ITM Design GmbH gibt einer solchen Maßnahme ihre vorherige schriftliche Zustimmung.
15.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen wirksam.
15.3 Für Kaufleute ist das für den Sitz der ITM Design GmbH zuständige Gericht (Amtsgericht Herborn) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
15.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.
Stand: Februar 2008
